Mit Wirkung für Sterbefälle ab dem 6. April 2017 wurde ein zusätzlicher Freibetrag für das Familienheim eingeführt.
Der Nachlass ist zu einem zusätzlichen Freibetrag für das Familienheim berechtigt (RNRB), wenn- der Erblasser am oder nach dem 6. April 2017 verstorben ist,- der Erblasser Eigentümer eines Familienheims oder eines Teils davon war und dieses in seinen Nachlass (estate) gefallen ist- die Abkömmlinge (z.B. Kinder oder Enkel) das Familienheim erben,- der Wert des Nachlasses nicht höher als £2 Mio. ist (sonst wird er in Stufen gekürzt).
Der Betrag wird jährlich erhöht und beträgt in den nächsten Jahren
- £100,000 von 2017 bis 2018
- £125,000 von 2018 bis 2019
- £150,000 von 2019 bis 2020
- £175,000 von 2020 bis 2021
Der ungenutzte Freibetrag des Ehegatten kann auf den Überlebenden übertragen werden.
Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.