Die Regierung des UK plant eine Erhöhung des Freibetrags des Ehegatten, welchen ein im UK unbeschränkt Steuerpflichtiger auf einen im UK nur beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder civil partner übertragen kann. Ferner plant die Regierung Personen, welche im UK beschränkt Steuerpflichtig sind und einen im UK steuerpflichtigen Ehegatten oder civil partner zu erlauben, sich für Zwecke der UK Erbschaftsteuer als unbeschränkt Steuerpflichtig behandeln zu lassen (Finance Bill 2013) (31)
Anmerkungen:
- Die Pläne bezwecken etwaige Klagen der EU zu vermeiden. Deutschland hat bereits vor kurzem im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs “Vera Mattner v. Finanzamt Velbert“, C-510/08, eine entsprechende Änderung umgesetzt.
- Im Hinblick auf das Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑181/12 - Yvon Welte gegen Finanzamt Velbert geht die Neuregelung des UK nach unserer Auffassung nicht weit genug.