EU Kommission: Vorschlag zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften von Erbschaften

Brüssel, den 15. Dezember 2011 – EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung dieser Erbschaft für sich beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Die Bürger können unter Umständen gezwungen sein, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können. Zudem können auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers entstehen. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission heute ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen. In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument analysiert die Kommission die Probleme und schlägt Lösungen für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU vor. 

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: 

„Benjamin Franklin sagte einst, dass nichts in dieser Welt sicher sei, außer dem Tod und den Steuern. Nimmt man diese beiden Dinge zusammen, entsteht aber leider ein großes Maß an Unsicherheit. Die Belastungen durch die grenzübergreifende Erbschaftsteuer können aufgrund von Diskriminierung und Doppelbesteuerung eine lähmende Wirkung auf die Bürger haben. Kleine Änderungen an den Regelungen der Mitgliedstaaten, durch die eine verbesserte Kohärenz erreicht wird, könnten Hunderttausenden in Europa von Nutzen sein. Und das ist unser Ziel.“ 

Aus der heutigen Mitteilung geht hervor, dass im Bereich der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer in der EU die folgenden beiden Hauptprobleme bestehen: 

Das erste Problem ist die Doppel- oder Mehrfachbesteuerung, bei der mehr als ein Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht für dieselbe Erbschaft für sich beansprucht. Voneinander abweichende nationale Regelungen, ein Mangel an bilateralen Erbschaftsteuerabkommen und unangemessene nationale Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung können dazu führen, dass Bürger auf dieselbe Erbschaft doppelt oder mehrfach Steuern zahlen. Es obliegt den Mitgliedstaaten, nationale Erbschaftsteuerregelungen anzuwenden, die sie für zweckmäßig erachten, sofern diese im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit stehen. Die Kommission schlägt keine Harmonisierung der Erbschaftsteuerregelungen der Mitgliedstaaten vor. Stattdessen empfiehlt sie eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung, um eine pragmatische, zügige und kostenwirksame Lösung für die erheblichen Steuerbelastungen, denen viele Bürger ausgesetzt sind, herbeizuführen. Mit der im heute vorgelegten Paket enthaltenen Empfehlung wird vorgeschlagen, wie die Mitgliedstaaten bestehende nationale Maßnahmen verbessern können, um für eine angemessene Entlastung von der Doppelbesteuerung zu sorgen. Die Empfehlung bietet Lösungen für die Fälle an, in denen mehrere Mitgliedstaaten Besteuerungsrechte haben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Lösungen in ihren nationalen Rechtsvorschriften oder ihren Verwaltungspraktiken aufzunehmen.

Das zweite Problem im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer, dem Bürger ausgesetzt sein können, ist die steuerliche Diskriminierung. Einige Mitgliedstaaten wenden einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen ist das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren. Das heute veröffentlichte Arbeitsdokument enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Zugleich werden die Bürger dafür sensibilisiert, welche Vorschriften die Mitgliedstaaten befolgen müssen.

Während die Probleme im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen eine schwere Belastung sein können, entfällt nur ein sehr geringer Teil (weniger als 0,5 %) der Gesamtsteuereinnahmen in den Mitgliedstaaten auf inländische und grenzübergreifende Erbschaftsteuern. Grenzübergreifende Sachverhalte allein machen einen noch geringeren Anteil aus.

Nächste Schritte

Die Kommission wird Gespräche mit den Mitgliedstaaten einleiten, um eine angemessene Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen. Zudem ist sie bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, ihre Erbschaftsteuerregelungen in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen, zu unterstützen. In drei Jahren wird die Kommission einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind. Bis dahin wird die Kommission als „Hüterin der Verträge“ weiterhin die erforderlichen Schritte unternehmen, um gegen diskriminierende Aspekte in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten vorzugehen. 

Quelle: EU Pressemitteilung

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