Inheritance and Trustees’ Powers Act 2014 in Kraft

Durch den Inheritance and Trustees’ Powers Act 2014, den die Krone am 14.05.2014 die Zustimmung (assent) gegeben hat. Für Erbfälle ab dem 1. Oktober 2014 ergeben sich damit insbesondere folgende Änderungen:

  • Der Ehegatte erhält den gesamten Nachlass, wenn es keine Abkömmlinge gibt. Neben Abkömmlingen erhält er eine Hälfte des Nachlasses zum Vollrecht (anstatt nur einen Nießbrauch hieran).
  • Legaldefinition der Personal Chattels
  • Kleinere Änderungen beim Pflichtteilsrecht (Familiy provision claims)
  • Änderungen zum Trustee Act.
Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite