Mit Gesetz 4/212 vom 25. Juni 2012 (Ley 4/2012, de 25 de junio, de medidas administrativas y fiscales, veröffentlicht im BOC nº 124, de 26.06.2012), haben die Kanaren das kanarische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert. Wichtigste Neuerung ist, dass der Rabatt von 99,9 % auf die Steuerschuld nicht mehr gewährt wird.
Kanaren: Reform der Bestimmungen der autonomen Region zur Erbschaftsteuer
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