Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.
Auf der Grundlage der am 20. September 2011 veröffentlichten Sterbetafel 2008/2010 des Statistischen Bundesamtes hat das BMF nun mit Rundschreiben vom 26. September 2011 die Tabelle für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2012 bekannt gegeben.
Anmerkung: Die Tabelle wird auch für die zivilrechtliche Bewertung, z.B. bei der Berechnung des Pflichtteils, herangezogen.