Katalonien: Erhöhung der Erbschaftsteuer ab 1. Mai 2020

Das Gesetz 5/2020 vom 29. April über steuerliche, finanzielle, administrative und öffentliche Maßnahmen und die Schaffung von Steuern auf Anlagen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben" hat in Katalonien zu einer ganz erheblichen Erhöhung der Steuer auf Erbschaften und Schenkungen geführt.

Abzug von der Steuerschuld

Für Erwerbe von Todes wegen ab dem 1. Mai 2020 wird der den Personen der Steuerklasse II (d.h. der Kinder ab 21 Jahren und der Aszendenten) gewährte Abzug von der Steuerschuld (bonificacion) gekürzt. Der neue Abzugsbetrag ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Steuerpflichtiger Erwerb bis Euros

Abzug in %

Restbetrag bis Euros

Abzug in %

    0,00

 0,00

100.000,00

60,00

 100.000,00

60,00

100.000,00

55,00

 200.000,00

57,50

100.000,00

50,00

 300.000,00

55,00

200.000,00

45,00

 500.000,00

51,00

250.000,00

40,00

 750.000,00

47,33

250.000,00

35,00

1.000.000,00

44,25

500.000,00

30,00

1.500.000,00

39,50

500.000,00

25,00

2.000.000,00

35,88

500.000,00

20,00

2.500.000,00

32,70

500.000,00

10,00

3.000.000,00

28,92

Und höher

  0,00

Im Hinblick auf den Erwerb des Ehegatten verbleibt es hingegen bei dem 99%-igen Abzug.

Für den Erwerb der Personen der Steuerklasse I (Abkömmlinge unter 21 Jahren) wird der bisher geltende Abzug beibehalten, d.h. der Abzug ist folgender Tabelle zu entnehmen: 

Steuerpflichtiger Erwerb bis Euros

Abzug in %

Restbetrag bis Euros

Abzug in %

     0,00

 0,00

100.000,00

99,00

 100.000,00

99,00

100.000,00

97,00

 200.000,00

98,00

100.000,00

95,00

 300.000,00

97,00

200.000,00

90,00

 500.000,00

94,20

250.000,00

80,00

 750.000,00

89,47

250.000,00

70,00

1.000.000,00

84,60

500.000,00

60,00

1.500.000,00

76,40

500.000,00

50,00

2.000.000,00

69,80

500.000,00

40,00

2.500.000,00

63,84

500.000,00

25,00

3.000.000,00

57,37

Und höher

20,00

Multiplikatorkoeffizienten 

Die Multiplikatorkoeffizienten werden wieder eingeführt. 

Steuerbefreiung für Familienunternehmen

Bei der Steuerbefreiung für Familienunternehmen wird das Verwaltungsvermögen (also solches Vermögen, das nicht zwingend zum Betrieb des Unternehmens erforderlich ist) höher besteuert.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag Erbschaftsteuer Katalonien

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