Am 30. März 2017 wurde das Gesetz über steuerliche Maßnahmen für 2017 (Llei 5/2017, de 28 de marzo) in dem Gesetzblatt Kataloniens (Generalitat of Catalonia) veröffentlicht. Das Gesetz beeinhaltet wichtige Änderungen über die Steuern Kataloniens.
Übertragungssteuer/Grunderwerbssteuer (Transmisiones Patrimoniales Onerosas)
Die Steuersätze der Steuer auf entgeltliche Übertragungen (Transmisiones Patrimoniales Onerosas) wurde geändert. Für die Übertragung von beweglichem Vermögen wurde er auf 5% erhöht. Für die Übertragung von Grundvermögen wird der Steuersatz nun nach folgender Tabelle erhöht:
Gesamtwert des Grundvermögens Von (€) | Zahlbare Steuer (€) | Rest auf einen Wert von bis zu (€) | Steuersatz |
0 | 0 | 1.000.000,-- | 10 % |
1.000.000,-- | 100,000 | Über 1.000.000,-- | 11 |
Stempelsteuer
Der Steuersatz der Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados or AJD) für die Übertragung von Grundvermögen bei Verzicht auf die Ausnahme von der Umsatzsteuer wurde von 1,8% auf 2,5% angehoben.
Inkrafttreten
Die neuen Regeln gelten für die Übertragung von Vermögen ab dem 31. März 2017.