Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien eingereicht (Rechtssache C-127/12) . Es wird beantragt festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie den Art. 28 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen.
Anmerkung:
Die Europäische Kommission hatte bereits am 5. Mai 2010 und 17. Februar 2011 aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Mangels Änderungen hatte die EU Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Klage wurde nun eingereicht.
Wir empfehlen das Verfahren weiter zu beobachten. Sollte eine Verletzung von europäischem Recht festgestellt werden, sollten Personen, welche – zu hohe – Steuern gezahlt haben, diese zurückverlangen.