Um den Schutz des Erbrechts nichtehelicher Kinder zu verbessern, hat die Landesregierung des Bundeslandes Baden-Württemberg eine Bundesratsinitiative gestartet. Ziel ist, vorhandene Informationen über nichteheliche Kinder für Nachlassverfahren zu sichern. Dafür sollen die bislang nicht elektronisch erfassten Daten nichtehelicher Kinder, die bei den Standesämtern auf sogenannten weißen Karteikarten festgehalten sind, digitalisiert und in das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer aufgenommen werden. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass ein Nachlassgericht nach dem Tod der Eltern verlässlich über die Existenz der betroffenen, nichtehelichen und erbberechtigten Kinder informiert wird.
Landesregierung BW beschließt Bundesratsinitiative, um die Erbrechte nichtehelicher Kinder wirksam zu schützen
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