Neues Gebührenrecht für deutsche Auslandsvertretungen

Für konsularische Tätigkeiten im Ausland (Beurkundungen, Beglaubigungen, Hilfe für Deutsche im Ausland, etc.) werden von den deutschen Auslandsvertretungen und den Honorarkonsularbeamtinnen und –beamten Gebühren und Auslagen erhoben. Grundlage hierfür waren bisher das Auslandskostengesetz (AKostG) und die Auslandskostenverordnung (AKostV) – sofern es sich nicht um Gebühren für Visa- oder Passangelegenheiten handelt, denn für diese gibt es eigene gesetzliche Regelungen.

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. AKostG und AKostV treten außer Kraft. Gesetzliche Grundlage für die Vereinnahmung von Gebühren sind ab diesem Tag das Bundesgebührengesetz (BGebG) und die Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV) sowie zusätzlich für das Auswärtige Amt eine Besondere Gebührenverordnung (AABGebV).

Das Auslandskostenrecht – ausgenommen Visa- und Pass-/Personalausweisangelegenheiten – mitsamt den Wertermittlungsvorschriften von Gebühren ändert sich damit grundlegend, Gebührensätze werden umfassend angepasst. Die ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.

Quelle: Webseite des auswärtigen Amtes

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