Mit BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 zu den Grundsätzen der Anwendung des Außensteuergesetzes - sog. "Außensteueranwendungserlasses" (AEAStG) - wurden insbesondere die Anwendungsregeln zur Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG konkretisiert. Wichtig sind inbesondere die Bestimmungen zum Zurechnungszeitpunkt, der Einkünfteermittlung, die Steueranrechnung sowie die mögliche Doppelbesteuerung zwischen Ertragsteuern und Substanzsteuern.