OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann

Im vorliegenden Fall hatte der Testamentsvollstrecker  ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die Erstellung einer von den Erben verlangten Rechenschaft beauftragt. Das OLG Köln nahm an, dass die Beauftragung überflüssig war, da der Testamentsvollstrecker die verlangte Rechenschaft hätte persönlich erledigen können. Daher sei er den Erben zum Schadensersatz nach § 2219 Abs. 1 BGB verpflichtet (OLG Köln Urteil v. 11.1.2012 - 2 U 54/11)

Anmerkung:

Der BGH hat in ähnlichen Fällen (z.B. überflüssige Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Prüfung von Steuerbescheiden,  Urt. v. 19. 1. 2000 - IV ZR 157/98 - ZEV 2000, 195, 196) ebenfalls einen Schadenersatzanspruch angenommen. Es darf aber nicht verkannt werden, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich Hilfspersonen auf Kosten des Nachlasses beauftragen kann. Dabei sind keine zu Hohen Anforderungen an den Nachweis der Erforderlichkeit zu stellen. Allerdings wird die „Angemessenheit“ der Vergütung des Testamentsvollstreckers kritisch zu prüfen sein, wenn er umfangreiche Aufgaben durch Hilfspersonen erledigen lässt.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
2 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite