Sachverhalt
Erblasser war Frau Eleanor Leibel. Ihr Testament wurde von ihrem Son, Blake Leibel, angegriffen. Eleanor starb am 4. Juni 2011. Sie hatte am 9. April 2011 und am 5. September 2011 Testamente errichtet. Mehr als 2 Jahre nach dem Tod beantragte Blake gerichtlich festzustellen, dass die Testament wegen Geschäftsunfähigkeit (incapacity) und unzulässiger Beeinflussung (undue influence) unwirksam sind. Die Beklagten, der Nachlassabwicker (estate trustee) traten dem Antag entgegen und meinte, dass gesetzliche Verjährung nach Sections 4 und 5 des Verjährungsgesetzes (Limitations Act, 2002, c.24, Schedule B) eingetreten sei (statute-barred) oder doch jedenfalls verwirkt sei (estoppel)
Die Entscheidung
Das Gericht erkannte für Recht, dass der Anfechtungsanspruch (claim) der Verjährung unterliegt und die Frist 2 Jahre betrage. Die Verjährung (limitation period) habe mit dem Tod begonnen, da Blake alle wesentlichen Fakten (material facts) für die Einleitung eines Verfahrens im Juli 2011 hatte.