Das spanische Verfassungsgericht (tribunal constitucional) hat mit Urteil vom 16.02.2017 entschieden, dass die Festsetzung der Plusvalía auf der Grundlage der Artikel 1, 4 und 7.4 des Gesetzes 16/1989 vom 5. Juli über die kommunale Wertzuwachssteuer in der Region Gipuzkoa (Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana del Territorio Histórico de Gipuzkoa) mit Artikel 31.1 der spanischen Verfassung (Besteuerung nach Leistungsfähigkeit) nicht vereinbar ist, wenn kein realer, sondern nur ein fiktiver Veräußerungsgewinn erzielt wurde.
Anmerkung
- Das Urteil ist auch für andere Regionen bedeutsam, da die verfassungswidrigen Regelungen auch in anderen Regionen vorhanden sind - sie wurden aus dem Gesetz der Zentralregierung übernommen.
- Weitere Urteile zu anderen Regionen und zu den konkreten Folgen der Entscheidung sind zu erwarten.
- Wenn Sie keinen realen Gewinn haben, sollten Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen.
- Wenn in den letzten 4 Jahren vor Veröffentlichung des Urteils eine zu hohe Steuer festgesetzt wurde, sollte Antrag auf Erstattung gestellt werden.