In der Schweiz wurde eine Volksinitiative für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in der Schweiz lanciert. Danach sollen Nachlässe ab CHF 2 Mio. unabhängig vom Verwandtschaftsgrad mit 20% besteuert werden. Die Steuer soll auf den Nachlass von natürlichen Personen erhoben werden (Nachlasssteuer), die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkenden erhoben.
Anmerkung:
Nach der Übergangsbestimmung werden Schenkungen, die nach dem 1.1.2012 erfolgen, zum Nachlass hinzugerechnet. Viele Betroffene überlegen daher, noch vor dem Jahresende 2011 Vermögen auf die Nachkommen übertragen. Gibt es Bezüge zu anderen Staaten (z.B. Deutschland, Frankreich, Spanien), z.B. weil das beschenkte Kind in Deutschland lebt oder der Schenkungsgegenstand im Ausland belegen ist, kann dies allerdings im Ausland Steuern auslösen. Wir empfehlen daher vor einer Schenkung die Besteuerung im Ausland zu prüfen.