Am 21.12.2011 wurden die Ratifikationsurkunden über das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen (Einkommensteuer) Deutschland-Schweiz ausgetauscht. Damit ist das DBA Deutschland - Schweiz in Kraft getreten. Das neue Abkommen enthält u.a. eine Amtshilfeklausel über den Informationsaustausch gemäß internationalem Standard. Bezüglich des Informationsaustausches sind die entsprechenden Bestimmungen rückwirkend ab dem 1.1.2011 anwendbar.
Das DBA zwischen der Schweiz und Deutschland über die Quellensteuer befindet sich nach wie vor im Prozess der Ratifizierung.