Die Regelung der EU-Erbrechtsverordnung ist derjenigen des schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) ähnlich (siehe 6. Kapitel des IPRG - Erbrecht). In den Details bestehen aber noch etliche Unterschiede. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das schweizerische internationale Erbrecht in verschiedenen Punkten mit der EU-Erbrechtsverordnung abzustimmen. So sollen die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angepasst werden oder zumindest das von den zuständigen Behörden angewendeten Erbrecht angepasst werden. Ferner soll mit der Gesetzesrevision auch Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbedürfnissen Rechnung getragen werden.
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https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-02-14.html