Spanien: Beschlüsse zur Förderung des Miet- und Immobilienmarktes

Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros")  vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern.

Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von  beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden.

Der Beschluss soll nun als Gesetzentwurf an den Kongress zur Bearbeitung und Verabschiedung.

Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien ab dem 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ("Ganancia Patrimonial") gewährt. Die Vergünstigung wird unbeschränkt Steuerpflichtigen („Residentes“) also auch beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) gewährt.

Darüber hinaus hat die spanische Regierung im Rahmen der steuerlichen Gleichstellung von Residente und Nichtresidente angekündigt, im Gesetz neue Steuermaßnahmen verabschieden zu wollen. Insbesondere hinsichtlich der Steuervergünstigungen im Bereich der Einkommenssteuerrecht.

 

Nachtrag (15.05.2012): Wie die Regierung erläutert, wird die 50 % Vergünstigung auf die Besteuerung des Einkommens aus Veräußerungsgewinnen ( "Ganancia Patrimonial") nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Steuerpflichtige in der Zeit  vom 11. Mai bis zum 31. Dezember die Immobilie erwirbt und veräußert. Darüber hinaus darf es zwischen Käufer und Verkäufer kein Verwandtschafts- oder Geschäftsverhältnis existieren.

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