Spanische Erbschaftsteuer: Einführung eines "Kataster-Referenzwertes" könnte zu Erhöhung der Steuer führen

Das spanische Kabinett hat im Oktober einen Gesetzesentwurf zur Prävention und Bekämpfung von Steuerhinterziehung angenommen. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei dem Verbot von Steueramnestien, der Reduzierung der Schuldenobergrenze zur Eintragung in der öffentlichen Schuldnerliste, der Erweiterung der Liste sogenannter Steuerparadiese und der Obergrenze für Barzahlungen.

Das Gesetz führt indirekt zu einer Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones (ISD)) und möglicherweise auch der Steuer auf beurkundete Vermögensübertragungen (Transmisiones Patrimoniales – Actos Jurídicos Documentados (ITP-AJD)).

Grund dafür ist der im Gesetz vorgesehene sogenannte Referenzwert (Valor de Referencia), mit dem die Bemessungsgrundlage für diese Steuerarten modifiziert wird. Erklärtes Ziel der Festlegung dieses Referenzwertes war die Schaffung von Rechtssicherheit für Steuerzahler und Steuerbehörden angesichts der bisher hohen Zahl von Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Bewertung der zu besteuernden Güter und Rechte.

Ab sofort dient der Referenzwert des Katasters (valor de referencia del Catastro), der nicht mit dem Katasterwert einer Immobilie (valor catastral de un inmueble) identisch ist, als objektive Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Vermögenswerten. Die Berechnung des Referenzwerts für die einzelnen Immobilien erfolgt auf Grundlage aller erfolgten und vor einer Urkundsperson (Notare und Grundbuchrichter) förmlich errichteten Immobilienkaufverträge. Laut dem spanischen Finanzministerium wird es hierfür faire und transparente Regeln geben. Der Referenzwert wird durch das Katasteramt nach einem gesicherten administrativen Verfahren festgelegt und allgemein bekanntgegeben.

Letztlich führt jedoch diese Neuerung, die die Beendigung der Rechtsunsicherheit zum Ziel hatte, durch die Erhöhung des zugrunde gelegten Wertes der Immobilien zu einer höheren Steuerschuld und auch zu einem Steueranfall für Erben, die nach bisheriger Regelung keine Erbschaftssteuern hätten zahlen müssen.

Der individuelle Zustand einer Immobilie (Renovierung, Erhaltungsgrad) spielt dabei im Gegensatz zur bisherigen Regelung keine Rolle mehr. Die Erbschaftssteuer kann nach der neuen Regelung um ein Vielfaches höher ausfallen als früher.

Nicht betroffen von einer Erhöhung durch das neue Gesetz sind andere Steuerarten, bei denen der Katasterwert als Bemessungsgrundlage verwendet wird, z.B. Grundsteuer (IBI), Gemeindliche Wertzuwachssteuer ( IIVTNUR oder Plusvalía) oder Einkommenssteuer (IRPF).

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