US-Rentensparplan und Erbschaftsteuer

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.11.2013 - K 1477/12 entscheiden, dass die Todesfallleistung an den (Zweit-) Bezugsberechtigten eines US-Rentensparplans (Thrifts Savings Plan) der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt und ein steuerlicher Rückbehalt (federal income tax witheld) weder angerechnet werden kann, noch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.

Dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.11.2013 - K 1477/12 ist im Grundsatz zuzustimmen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein Fall des Art. 21 DBA Deutschland-USA vorliegen dürfte und somit von der IRA Erstattung verlangt werden kann. 

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