Das House Ways and Means Committee hat kürzlich einen neuen Entwurf für ein Bundessteuergesetz vorgelegt, dessen Regelungen bei Umsetzung erheblichen Einfluss auf die Vermögensnachfolgeplanung für Privatpersonen haben würde. Dieser enthält u.a. folgende Vorschläge:
- Derzeit beträgt der Freibetrag bei der US-Bundes-Nachlass- und Schenkungssteuer sowie der GST-Steuer für den Nachlass einer US-Person USD 10 Mio. (zzgl. Inflationsanpassung, d. h. USD 11,7 Mio. für 2021). Dieser erhöhte Freibetrag soll nach dem 31. Dezember 2025 auslaufen. Die aktuellen Vorschläge sehen jedoch vor, den Freibetrag ab dem 1. Januar 2022 auf 5 Millionen US-Dollar zu senken, die auf der Grundlage des Basisjahres 2010 an die Inflation angepasst werden (d. h. etwa 6.020.000 US-Dollar für 2022).
- Nach geltendem Recht kann ein Schenker einen so genannten (intentionally defective) "Grantor Trust" einrichten, bei dem das Treuhandvermögen für Einkommenssteuerzwecke als Eigentum des Schenkers behandelt wird, für Erbschaftssteuerzwecke jedoch außerhalb des Nachlasses des Schenkers liegt. Als gängige Methode der Nachlassplanung verkauft oder tauscht ein Erblasser häufig Vermögenswerte an oder mit einem Grantor Trust, ohne dass dies einkommensteuerliche Konsequenzen hat. In Zukunft soll ein Trust immer für Einkommensteuer- und Nachlasssteuer gleich behandelt werden, so dass die Gestaltung nicht mehr möglich ist.
- Bisher wurden Bewertungsabschläge für Minderheitsbeteiligungen wegen der mangelnden Markfähigkeit gewährt. Nach den neuen Steuervorschläge werden keine Bewertungsabschläge gewährt, wenn die Vermögenswerte des Unternehmens öffentlich gehandelte Wertpapiere, nicht-operative Barmittel oder andere passive, nicht-geschäftliche Vermögenswerte umfassen.
- Bestimmte Hocheinkommensbezieher (im Allgemeinen alleinstehende Steuerzahler mit einem Einkommen von mehr als USD 400.000 und zusammen veranlagte Steuerzahler mit einem Einkommen von mehr als USD 450.000 ) können nicht mehr steuerlich begünstigte Beiträge zu einem qualifizierten Altersvorsorgeplan in ein Roth-Konto umzuwandeln.
Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen werden die zum Zeitpunkt des Todes eines Erblassers geltenden Regeln für die Erhöhung der Bemessungsgrundlage (step-up in basis) durch den neuen Gesetzesentwurf nicht geändert.