Aus dem Inhalt:
Ab dem 17.8.2015 ist das im Hinblick auf die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ anzuwendende Recht nach den Regeln der EuErbVO zu bestimmen. Damit ändert sich auch bei deutsch-amerikanischen Erbfällen das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht (Erbstatut). Der Beitrag zeigt zunächst kurz die derzeit noch gültige Rechtslage auf, stellt sodann die neue Rechtslage aus deutscher und US-Sicht dar und gibt abschließend Handlungsempfehlungen.
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