Bewertung von Wertpapieren für Zwecke der britischen Erbschaftsteuer

Das Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (United Kingdom, kurz: UK) erhebt auf den Tod bestimmter Personen eine Todesfallsteuer - die UK Inheritance Tax (UK IHT), nachfolgend auch als UK-Erbschaftsteuer bezeichnet. Als englische Anwältin (Solicitor England & Wales) bereite ich regelmäßig im deutsch-britischen Erbfall die britische Erbschaftsteuererklärung vor. Dabei berate ich auch zur Bewertung von Wertpapieren (Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentfonds, ETF) für Zwecke der UK-Erbschaftsteuer. Der Beitrag erläutert, wie Wertpapiere bei der UK-Erbschaftsteuer bewertet werden.

Einführung

Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (United Kingdom, kurz: UK) - nicht aber auf den Jersey Island, Guernsey, Isle of Man oder anderen Besitz der Krone (Crown Dependencies) -  wird auf der Grundlage des Inheritance Tax Act 1984 (IHTA) eine Todesfallsteuer - die "UK  Inheritance Tax" -  erhoben. In der deutschsprachigen Literatur und den Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung wird die UK Inheritance Tax zumeist als "Nachlasssteuer" bezeichnet, da sie – anders als die deutsche Erbschaftsteuer - auf den ungeteilten Nachlass erhoben wird und nicht auf den Erwerb der Begünstigten (sog. Erbanfallsteuer).

Zur Vereinfachung wird die UK Inheritance Tax nachfolgend als "britische Erbschaftsteuer" oder "UK Erbschaftsteuer" bezeichnet.

Wegen der Berechnung der britischen Erbschaftsteuer verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland).

Bewertung: Grundsatz

Gemäß Section 160 IHTA 1984 ist der Wert eines Vermögensgegenstands für Zwecke der UK-Erbschaftsteuer (UK Inheritance Tax) zu einem beliebigen Zeitpunkt der Preis, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise erwartet werden kann.

An der Börse gehandelte Wertpapiere

Bei an der Börse gehandelten Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, ETF, Schuldverschreibungen) erfolgt die Bewertung auf der „quarter-up“- Basis, d. h. man ermittelt die beiden Schlusskurse aus der täglichen offiziellen Liste der Börse und addiert ein Viertel der Differenz oder „Spanne“ zwischen den beiden Werten zum niedrigeren der beiden Kurse. Alternativ kann auch der Mittelwert zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Kurs, zu dem die Aktien oder Wertpapiere an dem betreffenden Tag gehandelt wurden, herangezogen werden, wenn dies zu einem niedrigeren Wert führt.

Nicht börsennotierte Aktien und Anteile

Aktien, die an der OFEX (Off Exchange) gehandelt werden, einem unregulierten Handelssystem für nicht börsennotierte Aktien, können auf dieselbe Weise bewertet werden wie börsennotierte Wertpapiere.

Anteile an einem privaten Familienunternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, werden auf der Grundlage der üblichen Methoden zur Bewertung von Unternehmen bewertet. 

Bewertung bei Verkauf innerhalb von 12 Monaten

Der Bruttoverkaufspreis von Wertpapieren, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Verstorbenen verkauft wurden, kann an die Stelle des Wertes zum Zeitpunkt des Todes treten, wenn die Wertpapiere zu einem niedrigeren Preis als dem Wert zum Zeitpunkt des Todes verkauft wurden (Sections 178–189 IHTA). Diese Erleichterung gilt für:

  • Wertpapiere, die zum Zeitpunkt des Todes an einer anerkannten Börse notiert sind;
  • Beteiligungen an einem zugelassenen Investmentfonds im Sinne des Income Taxes Act 2007, s. 1007 und im Hinblick auf welche eine Anordnung nach Financial Services and Markets Act 2000 in Kraft ist;
  • Anteile an einer offenen Investmentgesellschaft das im Vereinigten Königreich gegründet wurde und dem Financial Services and Markets Act 2000 unterliegt; und
  • Anteile an einem gemäß dem Administration of Justice Act 1982 errichteten Investmentfonds.

Die Befreiung muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod beantragt werden, Section 179 (2A) IHTA. Hierfür ist das UK-Steuerformular IHT35 auszufüllen. Die überzahlte UK-Erbschaftsteuer wird nach Bearbeitung mit Zinsen zurückgezahlt.

Fazit

Bei der Erklärung der britischen Erbschaftsteuer muss der Erklärungspflichtige selbst den Wert von Wertpapieren ermitteln und in der UK-Erbschaftsteuererklärung angeben. Daher ist es oft zweckmäßig, sich durch einen englischen Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen. Als englische Anwältin (Solicitor England & Wales) und Spezialistin für britische Erbschaftsteuererklärungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. 

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