Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen

Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung kommt es häufiger vor, dass ein Deutscher nach dem Recht von Mallorca, Ibiza oder Formentera beerbt wird. Dies wirft insbesondere dann, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, Fragen auf. Der Beitrag erläutert einführend die grundlegenden Regeln der gesetzlichen Erbfolge nach dem Erbrecht von Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera.

Grundlagen

Die Balearen haben ein besonderes Erbrecht, das sog. Foralrecht (Derecho Foral). Dieses ist in der Compilación del Derecho Civil de Baleares, Dekret 79/1990 vom 6. 9. 1990 (CDB) geregelt. Einige Bestimmungen gelten für die gesamten Balearen, also die Inseln Mallorca, Menorca,  Ibiza (Eivissa) und Formentera (Art. 1 CDB). Zum Teil gibt es aber auch besondere Regeln für die Inseln Mallorca und Menorca bzw. Ibiza und Formentera. Die Regeln des Código Civil (CC) sind auf den Balearen anzuwenden, die besonderer Regeln der CDB gehen aber vor (Art. 2 CDB).

Besondere Regeln der Balearen zur gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich im Wesentlichen nach dem CC (hierzu verweisen wir auf den Beitrag Die gesetzliche Erbfolge in Spanien). Allerdings ist nach Art. 13 Ley de Parejas Estables v. 16. 1. 2002 (LPEB) der Lebenspartner dem Ehegatten betreffend die gesetzliche Erbfolge gleichgestellt. Ferner erhält der Ehegatte auf Ibiza und Formentera neben Abkömmlingen einen Nießbrauch (usufructo) an 1/2 und neben Eltern an 2/3 des Nachlasses (Art. 84 Abs. 3 CDB). 

Rechte des überlebenden Ehegatten

Der überlebende Ehegatte hat daneben güterrechtliche Ansprüche, deren Höhe vom anzuwendenden Recht abhängt. Zum Güterrecht der Balearen verweisen wir auf den Beitrag Eheliches Güterrecht auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell