Wir gratulieren unserem Kollegen und Partner Jan-Hendrik Frank zur Wahl als “International Fellow” des American College of Trust and Estate Counsel (ACTEC).
Das 1949 gegründete ACTEC ist ein nationaler Verband von rund 2.300 Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlern, die für ihre Erfahrung in den Bereichen Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Treuhandverwaltung und verwandten Gebieten anerkannt sind. Die Fellows werden von ihren Kollegen auf der Grundlage ihres beruflichen Ansehens, ihrer Fachkompetenz und ihrer Verdienste um das Fachgebiet gewählt.
Jan-Hendrik berät seit 2003 deutsch-amerikanische Familien. Seine Tätigkeit umfasst die deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung, Nachlassabwicklung sowie die Vertretung vor deutschen Steuerbehörden. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge (Länderbeiträge, Aufsätze) in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) und ist Autor des Länderberichts New York und des Länderberichts Florida im Werk Hausmann, Internationales Erbrecht (ehemals Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann).
Jan-Hendrik ist einer von drei internationalen ACTEC-Fellows in Deutschland und der einzige, der als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen ist.
