Update deutsche Erbschaftsteuer 2026

Die deutsche Erbschaftsteuer wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht geändert. Es bleibt somit bei dem allgemeinen Freibetrag nach § 16 ErbStG für Kinder von EUR 400.000 und Enkel von EUR 200.000. Die Steuersätze für Kinder bei der deutschen Erbschaftssteuer bleiben weiterhin bei 7 % bis 30 %. Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer finden Sie auf unserer Webseite. Für 2026 ist mit einer Reform der Erbschaftsteuer zu rechnen, da das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich den Umfang der Steuerbefreiung von Betriebsvermögen beanstanden wird. Dies könnte zum Anlass für eine umfassendere Reform genommen werden. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite