Begriffsbestimmung: Federal Transfer Certificate
Nach Treas. Reg. § 20.6325-1 ist ein Federal Transfer Certificate eine Bescheinigung, die die Übertragung des Vermögens eines nicht ansässigen Erblassers ohne Haftung ermöglicht.
Pflicht zur Vorlage eines Federal Transfer Certificate
US-Kapitalgesellschaften oder deren Transferstellen dürfen keine auf den Namen eines nicht ansässigen Erblassers (unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit) eingetragenen Aktien übertragen, ohne zuvor ein Federal Transfer Certificate zu verlangen, das alle Aktien des Verstorbenen an der Gesellschaft abdeckt und aus dem hervorgeht, dass die Übertragung ohne Haftung erfolgen kann.
Ausnahme vom Erfordernis eine Federal Transfer Certificate
Dem von einem US-Gericht bestellten Nachlassabwickler (personal representative) kann das Vermögen hingegen ohne Transfer Certificate übertragen werden.
US-Finanzinstitute verzichten auch bisweilen auf das Federal Transfer Certificate.
Das Transfer Certificate kann beantragt werden, nachdem die US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) erklärt und - falls eine Steuer zu zahlen ist - gezahlt wurde bzw. in anderer Form nachgewiesen wurde, dass keine Steuer zahlbar ist. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Transfer Certificates in englischer Sprache für den Nachlass eines nicht ansässigen Ausländers (nonresident alien) sind auf der Seite der US-Steuerbehörde IRS verfügbar. Weitere Informationen in englischer Sprache zum Transfer Certificate für den Nachlass eines nicht ansässigen US-Staatsangehörigen (nonresident U.S. citizen) finden Sie hier. Derzeit (2024) dauert die Erteilung ab Antragstellung oft mehr als 24 Monate.