Nachlassabwickler (personal representative)

Nach dem Recht der common-law Staaten geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers in der Regel auf eine Person über, der den Nachlass abwickelt, die Schulden tilgt, Vermächtnisse erfüllt und den Rest-Nachlass an die Begünstigten des Rest-Nachlasses verteilt. Diese Person wird als Nachlassabwickler (personal representative) bezeichnet. Man unterscheidet den testamentarisch bestimmten Nachlassabwickler (executor) und den vom Gericht ernannten Nachlassabwickler (administrator). Ihre Befugnisse (powers) sind allerdings - vorbehaltlich anderer Bestimmungen des Testators - gleich. 

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