Betagte Schenkung

Bei einer betagte Schenkung verpflichtet sich der Schenker bereits zu Lebzeiten. Das Geschenk soll aber erst mit dem Tod des Schenkers auf den Beschenkten übergehen. Eine solche Schenkung ist eine Schenkung unter Lebenden und es gelten die Regeln des Schenkungsversprechens.

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