Erbauseinandersetzung

Als Erbauseinandersetzung oder Erbteilung bezeichnet man das Verfahren zur Auflösung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses an die Miterben. Die Erbauseinandersetzung erfolgt durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag - auch "Erbteilungsvertrag“ genannt. Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist nur dann formbedürftig, wenn das zu Grunde liegende Geschäft formbedürftig ist (so bedarf z.B. die Übereignung einer Immobilie der notariellen Form). Stimmen nicht alle Miterben der Erbteilung nach dem Erbauseinandersetzungsvertrag zu, kann die Erbauseinandersetzung durch Erbauseinandersetzungsklage - auch Erbteilungsklage genannt-  erzwungen werden.

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