Miterbe
Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf den Alleinerben über oder, wenn es mehrere Erben gibt, auf die Miterben. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft.
Publikationen zum Thema
- Collection of a German Bank account of a Deceased domiciled abroad
- Community of Co-Heirs in Germany
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- German Certificate of Inheritance
- Liability for Estate Debts in Germany
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
News zum Thema
- Bank darf Auszahlung an Miterben verweigern, wenn anderer Miterbe im Ausland ansässig ist.
- BGH: Zum Erwerb bei "In Trust for"-Vermerk eines Kontos bei einer US-amerikanischen Bank
- FG Münster: Deed of Variation löst deutsche Schenkungssteuer aus
- FG Niedersachen: Erbfallkostenpauschbetrag für Vermächtnisnehmer bei beschränkter Steuerpflicht
- KG zu rechtlichen Wirkungen eines US-amerikanischen Trusts in Deutschland
- KG: Ist die Erhöhung des Ehegattenerbteils im Europäischen Nachlasszeugnis auszuweisen?
- KG: Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Dauertestamentsvollstreckung
- OLG München zu Testierunfähigkeit: Kein lichter Moment bei Demenz möglich
- Testamentsvollstreckung: Wann ist eine Verfügung eines Testamentsvollstreckers unentgeltlich?
- Wirksamkeit der Schenkung des überlebenden Ehegatten bei gemeinschaftlichen Testament