Miterbe

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf den Alleinerben über oder, wenn es mehrere Erben gibt, auf die Miterben. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
2 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5