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EuPartVO

Die "Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften" (EuPartVO) regelt Fragen des Güterrechts von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. 

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  • EuGüVO und EuPartVO seit 29. Januar 2019 anzuwenden
  • Europäisches Güterrecht verabschiedet
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