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Gewillkürte Erbfolge

Die "gewillkürte Erbfolge" tritt ein, wenn (oder soweit) der Erblasser durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) den Erben bestimmt (vgl. für das deutsche Recht: § 1937 BGB).

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Erbrecht-Aktuell

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08.07.2026 BGH: Anteil an einer Erbengemeinschaft ist auch dann bewegliches Vermögen, wenn der Nachlass aus Grundvermögen besteht

18.06.2026 BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

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