Gewillkürte Erbfolge
Die "gewillkürte Erbfolge" tritt ein, wenn (oder soweit) der Erblasser durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) den Erben bestimmt (vgl. für das deutsche Recht: § 1937 BGB).
Die "gewillkürte Erbfolge" tritt ein, wenn (oder soweit) der Erblasser durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) den Erben bestimmt (vgl. für das deutsche Recht: § 1937 BGB).