Güterstandsschaukel
Bei einer „Güterstandsschaukel“ wechseln die Eheleute vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zum Güterstand der Gütertrennung. Nach einer Schamfrist wechseln die Eheleute wieder zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie wechseln also von einem Güterstand zum anderen und zurück gleichsam wie bei einer Schaukelbewegung.
Mit der Güterstandsschaukel kann die Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuer bezweckt werden, aber auch unter Umständen die Vermeidung des Pflichtteils.