Konsularischer Sterbebericht (Consular Report of Death of a U.S. Citizen Abroad)
Stirbt ein US-Staatsangehöriger im Ausland, erteilt die zuständige US-Botschaft bzw. das zuständige US-Konsulat einen Bescheinigung über den Tod, auch als konsularischer Sterbebericht (Consular Report of Death of a U.S. Citizen Abroad) bezeichnet. Dieses Dokument hat die gleiche Beweiskraft in den USA wie eine Sterbeurkunde eines US-Bundesstaates. Der Tod eines US-Staatsangehörigen in Deutschland kann mittels des entsprechenden Web-Formulars auf der Seite des US-Auslandsvertretungen in Deutschland mitgeteilt werden.