Postmortale Vollmacht
Die postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die unter Lebenden (unbefristet und unbedingt) erteilt wird und die mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall auch nach dem Tod des Erblassers als Vertreter des Erblassers bzw. dessen Erben über das Vermögen des Erblassers verfügen. Die postmortale Vollmacht kann eine umfassende Vollmacht sein (Generalvollmacht) oder auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt sein (z.B. Vollmacht zur Nachlassregelung). Der Erbe kann die transmortale Vollmacht jederzeit widerrufen.