Quasi-Gesamtgut (Quasi-community property)
Vermögen, das ein Ehegatte mit Domizil (domicile) in einem anderen US-Bundesstaat erwirbt und nach dem Recht eines Community Property State zum Gesamtgut (community property) gehören würde, wenn der Erblasser beim Erwerb in dem Community Property State sein Domizil gehabt hätte, wird als Quasi-Gesamtgut (Quasi-community property) bezeichnet (siehe z.B. für Kalifornien: California Family Code § 125, für Washington State: RCW 26.16.220). In den meisten Community Property States (nicht aber Arizona) wird es im Erbfall wie Gesamtgut behandelt.