SIMPLE IRA

IRC § 408(p) beschreibt einen SIMPLE IRA Plan als einen vom Arbeitgeber gesponserten Plan, unter dem ein Arbeitgeber Beiträge zu SIMPLE IRAs leisten kann, die für seine Mitarbeiter eingerichtet wurden. Der Begriff SIMPLE IRA bezeichnet eine IRA, in die nur Beiträge im Rahmen eines SIMPLE IRA Plans oder Prolongationen oder Übertragungen von einer anderen SIMPLE IRA geleistet werden können.

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5