stepped-up basis
Wurde ein Vermögensgegenstand von Todes wegen erworben, so ist der Wert zum Todestag auch für alle nachfolgenden steuerlich relevanten Vorgänge maßgeblich, IRC § 1014(a)(1). War der Wert des von Todes wegen erworbenen Vermögensgegenstand höher als der Anschaffungswert des Erblassers, kommt es somit zu einer Anhebung des für die Kapitalgewinnsteuer (Capital gains tax) erheblichen steuerlichen Buchwertes (basis). Dies wird als "step-up basis" oder "step-up in basis" bezeichnet.
Publikationen zum Thema
- Schenkung von US-Vermögen durch in Deutschland ansässige Person ohne US-Staatsangehörigkeit
- Schenkungen an US-Staatsangehörige und US-Ansässige
- Taxation of Capital Gains on Sale of Real Property situated in Germany and German-American Estate Planning
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall