stepped-up basis

Wurde ein Vermögensgegenstand von Todes wegen erworben, so ist der Wert zum Todestag auch für alle nachfolgenden steuerlich relevanten Vorgänge maßgeblich, IRC § 1014(a)(1). War der Wert des von Todes wegen erworbenen Vermögensgegenstand höher als der Anschaffungswert des Erblassers, kommt es somit zu einer Anhebung des für die Kapitalgewinnsteuer (Capital gains tax) erheblichen steuerlichen Buchwertes (basis). Dies wird als "step-up basis" oder "step-up in basis" bezeichnet. 

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