Supervermächtnis
Als Supervermächtnis wird ein Vermächtnis bezeichnet, bei dem der Erbe
- den Gegenstand des Vermächtnisses,
- den Vermächtnisnehmer und
- den Zeitpunkt der Erfüllung im Rahmen der vom Erblasser im Testament bestimmten Grenzen bestimmen kann.
Dabei kann der Testator dem Ehegatten/Partner sehr weitgehende Befugnisse einräumen und auch bestimmen, dass der Erbe völlig frei sein soll einer bestimmten Person etwas zu geben oder nicht. Allerdings muss der Testator nach § 2156 BGB den Zweck des Vermächtnisses bestimmen (z.B. den angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Kinder und den Interessen des überlebenden Ehegatten) und den Kreis der Vermächtnisnehmer bestimmen. Das Supervermächtnis kann auch zur Verringerung der Erbschaftsteuer genutzt werden. Die Zulässigkeit eines Supervermächtnisses ist heute anerkannt (vgl OLG Hamm, Beschl. v. 16.8.2018 – 15 W 256/18). Das Verbot des § 2065 BGB bezieht sich nur auf eine Erbeinsetzung.