Supervermächtnis

Als Supervermächtnis wird ein Vermächtnis bezeichnet, bei dem der Erbe

  • den Gegenstand des Vermächtnisses,
  • den Vermächtnisnehmer und
  • den Zeitpunkt der Erfüllung im Rahmen der vom Erblasser im Testament bestimmten Grenzen bestimmen kann.

Dabei kann der Testator dem Ehegatten/Partner sehr weitgehende Befugnisse einräumen und auch bestimmen, dass der Erbe völlig frei sein soll einer bestimmten Person etwas zu geben oder nicht. Allerdings muss der Testator nach § 2156 BGB den Zweck des Vermächtnisses bestimmen (Zweckvermächtnis) und den Kreis der Vermächtnisnehmer bestimmen. Die Zulässigkeit eines Supervermächtnisses ist heute anerkannt (vgl OLG Hamm, Beschl. v. 16.8.2018 – 15 W 256/18). Das Verbot des § 2065 BGB bezieht sich nur auf eine Erbeinsetzung. Ein Supervermächtnis kann mit einem Vermächtnis, durch den ein Mindestbetrag zugewandt wird (Sockelvermächtnis) kombiniert werden. 

Das Supervermächtnis kann auch zur Verringerung der Erbschaftsteuer genutzt werden. Wird das Vermächtnis allerdings erst mit dem Tod des Beschwerten (Erben) fällig, erwirbt der Vermächtnisnehmer erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten (BFH Urteil vom 31. August 2021, II R 2/20). 

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