Wiederverheiratungsklausel

Eine Wiederverheiratungsklausel ist eine letztwillige Verfügung in einem Testament, durch welche für den Fall der Wiederverheiratung eines Begünstigten eine Rechtsfolge eintreten soll.

Rechtsfolge der Wiederverheiratungsklausel

Die Rechtsfolge der Wiederverheiratungsklausel kann z.B. sein, dass im Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten dieser nur Vorerbe sein soll oder die Erbschaft ganz oder teilweise an bestimmte Personen (z.B. Kinder) herausgeben muss.

Die Rechtsfolge steht im Fall der Wiederverheiratungsklausel unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Wiederheirat (Bedingung, auslösendes Moment).

Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel in einem Testament

Eine Wiederverheiratungsklausel wird oft in einem gemeinschaftlichen Testament, insbesondere in einem Berliner Testament aufgenommen.

Muster Wiederverheiratungsklausel: „Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden erben unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Heiratet der überlebende Ehegatte wieder, soll er nur Vorerbe und unsere gemeinsamen Kinder Nacherben sein. Von den Beschränkungen der §§ 2112 ff. BGB wird er (nicht) befreit."

Es kann auch nur für einen Teil der Erbschaft für den Fall der Wiederverheiratung eine besondere Regelung getroffen werden:

Muster für Wiederverheiratungsklausel (Teil der Erbschaft): „Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden erben unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Heiratet der überlebende Ehegatte wieder, soll er im Hinblick auf die Hälfte des Nachlasses nur Vorerbe und unsere gemeinsamen Kinder Nacherben sein. Von den Beschränkungen der §§ 2112 ff. BGB wird er (nicht) befreit."

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