Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) bildet neben dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) die wichtigsten Rechtsgrundlage im Diplomaten- und Konsularrecht. Für Nachlassplanungen und Nachlassabwicklungen ist vor allem Art. 34 von Bedeutung. Danach ist der Diplomat von allen Steuern und Abgaben des Einsatzortes befreit. Hiervon ausgenommen ist allerdings die Erbschaftsteuer. Von beweglichem Vermögen, das sich nur deshalb im Empfangsstaat befindet, weil sich der Verstorbene als Mitglied der Mission oder als Familienangehöriger eines solchen in diesem Staat aufhielt, dürfen keine Erbschaftssteuern erhoben werden.

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