BVerfG: Erbersatzsteuer ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 22.08.2011 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der
Erbersatzsteuer für Familienstiftungen als solche bereits mit einem früheren Urteil (BVerfGE 63, 312) geklärt wurde.


BVerfG, 1 BvR 2570/10 vom 22.8.2011, Absatz-Nr. (1 - 6)

 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite