Kanzlei für Erbrecht - Fachanwälte für Erbrecht
Willkommen bei WF Frank & Partner Rechtsanwälte. Diese Seite soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich einen ersten Eindruck von der Kanzlei, den Rechtsanwälten und unserem Beratungsangebot zu verschaffen:
Spezialisierung: Erbrecht und internationales Erbrecht
Wir sind eine Kanzlei für Erbrecht und Nachlassplanung und beraten in allen Fragen des deutsches Erbrechts, z.B. Testamentsvollstreckung, Nachlassverfahren. Dabei berücksichtigen wir auch das Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Gewinnsteuer.
Besonderes geschätzt wird unsere Expertise bei Bezügen zum Ausland, insbesondere Spanien und englischsprachigen Staaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
- Deutsch-spanisches Erbrecht;
- Deutsch-US-amerikanisches Erbrecht;
- Deutsch-kanadisches Erbrecht;
- Deutsch-englisches Erbrecht;
- Deutsch-australisches Erbrecht und
- Deutsch-neuseeländisches Erbrecht.
Rechtsanwälte: Fachanwälte für Erbrecht, Spezialisten für internationales Erbrecht
In der Kanzlei in Berlin sind 3 Fachanwälte für Erbrecht und 3 ausländische Juristen ausschließlich im Erbrecht tätig. Uns kennzeichnet
- konsequente Spezialisierung der Kanzlei auf (internationales) Erbrecht,
- konsequente Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte innerhalb der Kanzlei auf einzelne Teilgebiete (z.B. Nachlassplanung, prozessuale Vertretung),
- besondere Qualifikation (Fachanwälte für Erbrecht, Prädikatsanwälte),
- langjährige Erfahrung im Erbrecht,
- Kompetenz betreffend die steuerlichen Folgen des Todes,
- Sprachkompetenz und
- wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des (internationalen) Erbrechts.
Erfahren Sie mehr über Profil und Kompetenzen der Rechtsanwälte.
Publikationen: Fachveröffentlichungen und Praxis-Report
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht sind Fachautoren und veröffentlichen regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV). Herr Dr. Leithold ist ferner Autor des Länderteils Kalifornien im Standardwerk zum Internationalen Erbrecht – Hausmann (ehemals: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann) – und der Kommentierung zum Erbrecht der USA im Werk Burandt/Rojahn, Erbrecht. Herr Frank ist u.a. Autor des Länderberichts New York und Länderberichts Florida im Werk Hausmann, Internationales Erbrecht (ehemals Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann).
Für interessierte Leser haben wir ferner in der Reihe "Praxis-Report" fachlich fundierte Informationen aus unserer Beratungspraxis auf unserer Webseite abrufbar gemacht. Diese werden unter Publikationen und Spezialisierung verlinkt.
Standorte: Beratung in Deutschland und weltweite Vernetzung
Wir beraten in der Regel über Fernkommunikationsmitteln, z.B. Telefon, Zoom oder E-Mail. Wir freuen uns aber auch auf persönliche Treffen mit Mandanten in unserer Kanzlei in Berlin und (eingeschränkt) in München und Hamburg. Vieles können wir ohne Hinzuziehung (anderer) ausländische Anwälte oder Steuerberater erledigen. Wenn es erforderlich ist einen Anwalt im Ausland zu beauftragen, können wir auf ein über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk (z.B. WF International) zurückgreifen. Wir arbeiten aber auch gerne mit den (ausländischen) Rechtsanwälten oder Steuerberatern unserer Mandanten zusammen.
Kontaktaufnahme: Kontaktformular, Telefon und E-Mail
Wir wollen, dass die Kontaktaufnahme mit uns so einfach und effektiv wie möglich ist und bieten hierzu Kontaktaufnahme per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail / Brief an; erfahren Sie mehr unter Kontakt.
Erbrecht-Aktuell
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.