Mit Ley 6/2018 hat Madrid mit Wirkung ab dem 01.01.2019 bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen Abzug auf die Steuerschuld (bonificación) von 15 % (Geschwister) und 10 % (Onkel, Tanten und Nichten/Neffen) eingeführt. Ferner werden Geldgeschenke bis zu einem Höchstbetrag von EUR 250.000 steuerfrei gestellt, wenn der Erwerb in der Steuerklasse I oder II erfolgt oder der Schenker ein Seitenverwandter zweiten Grades (Geschwister) ist und das Geschenk dem Erwerb eines Familienheims oder eines Unternehmens dient. Schließlich wird eine bonificación von 15 % bzw. 10 % für den Erwerb von Geschwister bzw. Nichten/Neffen gewährt.
Weitere Informationen zu den besonderen Regeln bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Madrid finden Sie in dem Beitrag Erbschaftsteuer Madrid.