EuGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Erteilung eines Erbscheins nach § 343 Abs. 3 FamFG

In der Rechtssache C‑20/17 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)  mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) der Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Erteilung eines Erbscheins entgegensteht, wenn Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte.

 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
6 Bewertungen (83 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
4.15
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite