Europäische Verordnung über die Anerkennung öffentlicher Dokumente

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 4. Februar 2014 den Bericht des Rechtsausschusses (JURI) über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 angenommen.

Die Verordnung soll die Anerkennung der Echtheit bestimmter öffentlichen Urkunden europaweit vereinfachen. Derzeit ist hierfür noch eine Legalisation oder Apostille erforderlich. 

Der Vorschlag gilt für öffentliche Urkunden, die von mitgliedstaatlichen Behörden ausgestellt werden und Beweiskraft haben in Bezug auf

  • Geburt,
  • Tod,
  • Name,
  • Eheschließung,
  • eingetragene Partnerschaft,
  • Abstammung,
  • Adoption,
  • Wohnsitz,
  • Unionsbürgerschaft,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Grundeigentum,
  • Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis,
  • Rechte des geistigen Eigentums sowie Vorstrafenfreiheit. 

Europaweite Formulare 

Durch die Verordnung sollen auch mehrsprachige Formulare eingeführt werden, welche eine Übersetzung entbehrlich machen. 

Weiterer Verfahrensgang

Um Gesetz zu werden muss die Verordnung noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. 

Text der Verordnung

https://ec.europa.eu/justice/civil/files/com_2013_228_de.pdf

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