Die Verordnung soll die Anerkennung der Echtheit bestimmter öffentlichen Urkunden europaweit vereinfachen. Derzeit ist hierfür noch eine Legalisation oder Apostille erforderlich.
Der Vorschlag gilt für öffentliche Urkunden, die von mitgliedstaatlichen Behörden ausgestellt werden und Beweiskraft haben in Bezug auf
- Geburt,
- Tod,
- Name,
- Eheschließung,
- eingetragene Partnerschaft,
- Abstammung,
- Adoption,
- Wohnsitz,
- Unionsbürgerschaft,
- Staatsangehörigkeit,
- Grundeigentum,
- Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis,
- Rechte des geistigen Eigentums sowie Vorstrafenfreiheit.
Europaweite Formulare
Durch die Verordnung sollen auch mehrsprachige Formulare eingeführt werden, welche eine Übersetzung entbehrlich machen.
Weiterer Verfahrensgang
Um Gesetz zu werden muss die Verordnung noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.
Text der Verordnung
https://ec.europa.eu/justice/civil/files/com_2013_228_de.pdf