Apostille

Die Apostille nach dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleabkommen) bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Mitglieder des Abkommens sind zahlreiche Staaten. Über die zuständigen Behörden wird eine Liste beim HCCH geführt. Bei Nichtmitgliedern ist eine Legalisation oder ein Beweis durch Überzeugung des Gerichts (Freibeweis) erforderlich. 

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
4 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5