Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die autonome Gemeinschaft von Madrid (Comunidad de Madrid) hat mit Ley 2/2025 vom 25. Juni 2025, veröffentlicht am 27. Juni 2025 im BOCM (Amtsblatt der Comunidad de Madrid), weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer von Madrid eingeführt:

  • Der Abzug von der Steuerschuld in der Steuerklasse III (Geschwister, Onkel, Nichten u. a.) wird von 25 % auf 50 % erhöht.
  • Gelegentliche Schenkungen (Donaciones esporádicas) zwischen Privatpersonen, die 1.000 € nicht übersteigen sind steuerfrei. Es entfällt die Pflicht zur Selbstveranlagung (autoliquidación) für diese Fälle.
  • Für Schenkungen bis zu 10.000 € wird kein notarielles Dokument mehr verpflichtend verlangt, um Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Auch privatschriftliche Schenkungsverträge reichen – sofern die Schenkung innerhalb der vorgesehenen Anzeigefrist (Selbstveranlagungsfrist) noch öffentlich beurkundet wird.

Die Neuregelung gilt bei Eintritt der Steuerpflicht ab dem 1. Juli 2025.

Weitere Informationen finden Sie in dem Betrag Schenkungssteuer Madrid und Erbschaftsteuer Madrid

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